Teil 1: Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich und Status von YEP reisen

  • Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Reiseleistungen zwischen YEP reisen und dem Reisenden.

  • Eigenveranstaltung: Soweit YEP reisen Reisen in eigener Regie anbietet, tritt YEP reisen als Reiseveranstalter auf. In diesem Fall gelten die Abschnitte A. und C. dieser Bedingungen sowie das deutsche Pauschalreiserecht (§§ 651a ff. BGB). [1]

  • Fremdvermittlung: Soweit YEP reisen ausdrücklich Touren, Ausflüge oder Leistungen lokaler Partner oder anderer Leistungsträger vermittelt, tritt YEP reisen lediglich als Reisevermittler auf. In diesem Fall kommt der Reisevertrag direkt mit dem genannten lokalen Partner zustande. Es gelten für diese Leistungen die Abschnitte B. und C. dieser Bedingungen sowie die AGB des jeweiligen lokalen Vertragspartners.

  • Vermittelte Fremdleistungen werden in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich als solche gekennzeichnet.

ABSCHNITT A: Regelungen für Eigenveranstaltungen (Pauschalreisen)

A.2. Anmeldung und Vertragsschluss

  • Mit der Reiseanmeldung (Buchung) bietet der Kunde YEP reisen den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an.

  • Der Vertrag kommt erst mit dem Zugang der schriftlichen Reisebestätigung und des gesetzlich vorgeschriebenen Sicherungsscheins (§ 651r BGB) beim Kunden zustande.

A.3. Bezahlung und Absicherung

  • Nach Vertragsschluss und Übergabe des Sicherungsscheins wird eine Anzahlung von 25 % des Reisepreises fällig.

  • Die Restzahlung ist zwei Monate vor Reisebeginn unaufgefordert zu leisten. Bei kurzfristigen Buchungen (weniger als zwei Monate vor Reisebeginn) ist der Reisepreis bei Übergabe der Reiseunterlagen sofort fällig.

  • Ohne vollständige Zahlung besteht kein Anspruch auf Erbringung der Reiseleistungen oder Aushändigung der Reiseunterlagen.

A.4. Mindestteilnehmerzahl bei Gruppenreisen

  • Für alle als Gruppenreise ausgeschriebenen Reisen gilt eine Mindestteilnehmerzahl von 4 Personen.

  • Wird diese Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, kann YEP reisen vom Reisevertrag zurücktreten.

  • Der Rücktritt muss dem Kunden gegenüber unverzüglich nach Kenntnis der Voraussetzungen erklärt werden, spätestens jedoch:

    • bis 30 Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mehr als 6 Tagen.

    • Alternativ wird YEP Reisen den angemeldeten Gästen bis zu 60 Tage vor Reisebeginn ein unverbindliches Angebot mit einem angepassten Reisepreis unterbreiten, damit die Reise dennoch stattfinden kann. Diese Preiserhöhung ergibt sich daraus, dass die Gesamtkosten der Reise in diesem Fall von weniger Teilnehmern getragen werden. Sollten durch kurzfristige Neuanmeldungen weitere Teilnehmer hinzukommen, wird der Reisepreis entsprechend neu berechnet. Den zu viel gezahlten Betrag erstatten wir den bereits gebuchten Gästen unverzüglich zurück.

  • Tritt YEP reisen von der Reise zurück, erhält der Kunde alle auf den Reisepreis geleisteten Zahlungen unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen, in voller Höhe zurückerstattet.

A.5. Leistungs- und Preisänderungen, Routenänderungen

  • Aufgrund des Charakters von Abenteuerreisen (extreme Wetterbedingungen, behördliche Sperrungen, logistische Engpässe vor Ort) gelten flexible Routen- und Programmanpassungen ausdrücklich als vereinbart, sofern der Charakter und der Gesamtzuschnitt der Reise gewahrt bleiben.

  • Preiserhöhungen bis zu 8 % des Reisepreises sind unter den gesetzlichen Bedingungen (§ 651f BGB) bis zu 20 Tage vor Reisebeginn zulässig.

A.6. Rücktritt durch den Kunden (Stornokosten)

  • Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt sollte schriftlich erfolgen.

  • Bei einem Rücktritt steht YEP reisen eine angemessene Entschädigung zu. Diese wird pauschaliert wie folgt berechnet:

    • Bis 61 Tage vor Reisebeginn: 25 % des Reisepreises.

    • Ab 60. bis 46. Tag vor Reisebeginn: 50 % des Reisepreises.

    • Ab 45. bis 21. Tag vor Reisebeginn: 75 % des Reisepreises.

    • Ab 20. bis 7. Tag vor Reisebeginn: 90 % des Reisepreises.

    • Ab 6 Tage vor Reisebeginn oder bei Nichtantritt: 100 % des Reisepreises.

A.7. Haftungsbeschränkung bei Eigenveranstaltungen

  • Die vertragliche Haftung von YEP reisen für Schäden, die nicht Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt.

ABSCHNITT B: Regelungen für die Vermittlung von Fremdleistungen (Lokale Partner & Flüge)

B.2. Vertragsschluss bei vermittelten Leistungen

  • Bei der Vermittlung von Leistungen lokaler Partner beschränkt sich die Pflicht von YEP reisen auf die ordnungsgemäße Vermittlung der Leistung.

  • Der Vertrag über die Durchführung der Reise/Tour selbst kommt ausschließlich zwischen dem Kunden und dem jeweiligen lokalen Partner (Veranstalter vor Ort) zustande.

  • Für die Durchführung, Mängel und Schäden aus diesen vermittelten Leistungen haftet ausschließlich der lokale Partner nach dessen eigenen Bedingungen und dem Recht seines Sitzes.

B.3. Zahlung bei vermittelten Leistungen

  • Die Zahlungsbedingungen, Fälligkeiten und Stornogebühren für vermittelte Leistungen richten sich nach den Bedingungen des jeweiligen lokalen Partners.

B.4. Haftungsbeschränkung als Vermittler

  • YEP reisen haftet als Vermittler ausschließlich für die ordnungsgemäße Auswahl, Beratung und Weiterleitung der Daten an den lokalen Partner.

  • YEP reisen haftet ausdrücklich nicht für die korrekte Durchführung der vermittelten Tour durch den lokalen Partner sowie für Unfälle, Verspätungen oder Schäden, die im Rahmen der vermittelten Leistung entstehen.

ABSCHNITT C: Gemeinsame Bestimmungen (für Veranstalter- und Vermittlergeschäfte)

C.2. Besondere Anforderungen und spezifische Risiken bei Abenteuerreisen

  • Die angebotenen und vermittelten Reisen führen in die Wildnis und entlegene Regionen mit extremen klimatischen, medizinischen oder geografischen Bedingungen.

  • Die Reisen beinhalten aktive sportliche Aktivitäten wie Trekking , Rafting und Schnorcheln. Dem Reisenden ist bewusst, dass diese Aktivitäten im Freiwasser und unwegsamen Gelände ein inhärentes Verletzungs- und Unfallrisiko bergen.

  • In vielen Reisezielen entsprechen die Straßenverhältnisse und Transportmittel nicht westeuropäischen Sicherheitsstandards. Der Reisende erkennt diese Verkehrsrisiken als bewussten Bestandteil einer Abenteuerreise an.

  • Der Reisende ist selbst dafür verantwortlich, dass er den in der Reisebeschreibung genannten körperlichen und gesundheitlichen Anforderungen (z. B. Schwimmfähigkeit beim Schnorcheln) gewachsen ist.

  • Einschränkung der Haftung für Natur- und Umwelteinflüsse. Der Aufenthalt in der Natur sowie in den Zielgebieten erfolgt auf eigene Gefahr. YEP Reisen übernimmt keine Haftung für Schäden, Verletzungen oder Beeinträchtigungen, die durch die lokale Tier- und Insektenwelt verursacht werden (z. B. durch Insektenstiche, Tierbisse oder Begegnungen mit Wild- und Nutztieren). Das vereinzelte und landestypische Auftreten von Insekten, Ungeziefer oder Kleintieren in den Unterkünften oder Transportmitteln stellt keinen Reisemangel dar, sofern es nicht auf einem grob fahrlässigen Mangel an Hygiene oder Vorsorgemaßnahmen seitens des Leistungsträgers beruht.

  • Der jeweilige Reiseleiter vor Ort hat das Recht, Teilnehmer von Aktivitäten auszuschließen, wenn diese den Anforderungen offensichtlich nicht gewachsen sind oder sich selbst oder die Gruppe gefährden. Eine Rückerstattung des Reisepreises erfolgt in diesem Fall nicht.

C.3. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

  • Der Reisende ist für das Einholen erforderlicher Visa, das Mitführen gültiger Ausweisdokumente sowie die Durchführung notwendiger Impfungen selbst verantwortlich.

C.4. Pflicht zum Abschluss von Versicherungen

  • Im Reisepreis sind keine Versicherungen enthalten.

  • Aufgrund der spezifischen Risiken (Wildnis, Schnorcheln, Trekking) verpflichtet sich der Kunde, eine Auslandsreisekrankenversicherung inklusive Rücktransport und ausdrücklicher Übernahme von Such-, Rettungs- und Bergungskosten sowie eine Reiserücktrittskosten-Versicherung abzuschließen.

  • Alle Kosten durch persönliche Reiseänderungen (z. B. Verspätung, Krankheit, vorzeitige Rückreise, medizinische Notfälle) trägt der Reisende selbst und zahlt diese direkt vor Ort. Von YEP reisen geleistete Notfall-Vorschüsse sind nach Reiseende sofort zurückzuzahlen. Versicherungen (Kranken-, Rücktransport- oder Bergungsversicherung) sind nicht im Reisepreis enthalten.

C.5. Anreise und Flugbuchung

  • Eigenanreise: Der Reisende ist für seine Anreise sowie die Buchung des Fluges selbst verantwortlich; diese Leistungen sind nicht Bestandteil des Reisevertrages. YEP Reisen weist ausdrücklich darauf hin, dass der Reisende pünktlich zum Reisebeginn am vereinbarten Startpunkt erscheinen muss.

  • Flugvermittlung: Auf Wunsch kann YEP Reisen einen Flug vermitteln. In diesem Fall tritt YEP Reisen ausschließlich als Vermittler auf und haftet nicht für Leistungsstörungen oder Verschulden der Fluggesellschaft. Eventuelle Vermittlungsentgelte werden bei einer Stornierung oder Flugstreichung nicht erstattet.

  • Dokumente und Versicherung: Der Reisende ist verpflichtet, gültige Ausweispapiere (z. B. Reisepass, Visum) mitzuführen und eine Auslandskrankenversicherung abzuschließen. Er bestätigt, über die geltenden Einreiseformalitäten informiert worden zu sein.

  • Flugzeitenprüfung: Der Reisende ist verpflichtet, seine Flugzeiten drei Tage sowie am Tag vor dem jeweiligen Abflug selbstständig auf Änderungen hin zu überprüfen.

C.6. Datenschutz und AGB-Anerkennung:

  • Die Anmeldung zur Reise erfolgt unter Anerkennung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Die personenbezogenen Daten des Reisenden werden für die Abwicklung der Reise elektronisch gespeichert und verarbeitet.

C.7. Rechtswahl und Gerichtsstand

  • Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und YEP reisen findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

  • Diese Bestimmung gilt nicht, wenn zwingende internationale oder EU-Vorschriften zugunsten des Reisenden abweichend sind.

  • Gerichtsstand für Klagen gegen YEP reisen ist der Sitz des Unternehmens: Müllheim.

Teil 2: Impressum

Angaben gemäß § 5 DDG:

Wenn ihr einen individuellen Besuch unserer Büroräume vornehmen möchtet, würden wir euch um eine vorherige telefonische Absprache bitten.

YEP reisen / Inh. Alwin van Helfteren
Im Letten 24
79379 Müllheim

Kontakt:

Telefon: 07631-7059107
E-Mail: info@yep-reisen.de
Website: yep-reisen.de

Steuerhinweis: Steuer-Identifikationsnummer: DE463993174